Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Etwa 30% des Energieverbrauchs in Deutschland fällt auf den Gebäudesektor zurück. Um die Klimaschutzziele bis 2050 einzuhalten, werden seit Anfang 2021 die Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien zusammengefasst und durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Je nach Projekt und Maßnahme werden effiziente Bauvorhaben durch Investitionszuschüsse oder durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gefördert.

Aktuelle Förderprogramme zielen vor allem auf die Einhaltung von bestimmten Wärmeschutzwerten ab, zukünftig soll die CO2-Effizienz im Mittelpunkt stehen, um den Fokus mehr auf den Klimaschutz zu legen. Dazu wird die Neubauförderung ab 2023 als Programm „Klimafreundliches Bauen“ neu und aktualisiert starten.

Die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden in folgende Kategorien unterteilt:

Beratung

Sie haben für Nichtwohngebäude drei Beratungs-Module zur Auswahl, die mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten, max. zwischen 6.000€ und 10.000€ als Zuschuss gefördert werden:

  1. Zur Überprüfung, Analyse und energetischen Bewertung der Gebäudesubstanz wird ein Sanierungsfahrplan gefördert, der nach der Bestandsanalyse und -bewertung sinnvolle Sanierungsschritte aufzeigt, energetische Einsparungen errechnet und wirtschaftlich überprüft sowie weitere Fördermöglichkeiten dieser Maßnahmen darstellt.
  2. Bei wirtschaftlich betriebenen Gebäuden können Sie ein Energieaudit zum Gebäude, zu Anlagen und dem Nutzerverhalten erstellen lassen. Hier werden im Betrieb Einsparpotentiale erarbeitet mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz.
  3. Eine Contracting-Orientierungsberatung bietet Unterstützung bei komplexen Einsparmaßnahmen in Verbindung mit Dienstleistern zur Durchführung.

Es wird zusätzlich die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems gefördert.

Bei Wohngebäuden wird ebenfalls ein Sanierungsfahrplan, der sogenannte „Individuelle Sanierungsfahrplan iSFP“ gefördert. Hier wird, auf das Wohngebäude bezoge,n das bestehende Gebäude analysiert und bewertet und es werden 5 Sanierungsschritte erarbeitet, die wirtschaftlich und energetisch bewertet werden. Auch hier werden bis zu 80% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten bezuschusst.

Die Fachplanung und Baubegleitung von förderfähigen Maßnahmen, also bspw. einer Dachsanierung oder der Austausch von Fenstern, wird sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude mit bis zu 50% der Planungskosten gefördert. Der maximale Zuschuss errechnet sich aus der Größe des Nichtwohngebäudes bzw. über die Anzahl der Wohneinheiten bei Wohngebäuden.

Private Bauherren können zudem eine steuerliche Förderung der förderfähigen Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Gebäude: Sanieren – Heizen – Bauen

Einzelne Sanierungsmaßnahmen die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, also beispielsweise die Einhaltung vorgegebener Wärmedurchgangskoeffizienten oder der Austausch einer Öl-Heizung mit einer Pelletheizung oder Wärmepumpe, werden als Einzelmaßnahmen gefördert. Das betrifft alle energetisch relevanten Außenbauteile (Wände, Dach, Keller, Fenster etc.) mit 20% der förderfähigen Kosten sowie Lüftungsanlagen (20%) oder Heizungsanlagen bzw. deren Optimierung mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten.

Falls das sanierte Gebäude im Gesamten zu einem Effizienzhaus saniert werden soll, müssen energetische Kennwerte wie der Wärmeverlust über die Außenbauteile und der Primärenergiebedarf eingehalten werden. Je nach Standard des sanierten Gebäudes werden bei Wohngebäuden zinsverbilligte Kredite mit bis zu 50% Tilgungszuschuss bis zu 75.000 Euro, oder alternativ Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit, max. 75.000 Euro von der KfW gewährt. Bei Nichtwohngebäuden ebenfalls bis zu 50% und bis zu 15 Mio. Euro als Zuschuss.

Bei Neubauten wurden die Förderungen  Anfang des Jahres größtenteils eingestellt, da die Anforderungen für die Förderungen nach Ansicht der Bundesregierung nicht groß genug waren. Zukünftig soll ab 2023 ein neues Förderprogramm starten, das den Fokus mehr auf die Einsparung von CO2 legt und eine Nachhaltigkeitszertifizierung nötig macht. Aktuell werden noch Neubauten mit diesem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen“ gefördert, ausschließlich als Kredit mit Tilgungszuschuss.

Zusätzlich gibt es noch Förderungen für den Einbau von Brennstoffzellen.

Kommunen: Kommunale Gebäude und Wärmeinfrastruktur

Für Kommunen gibt es weitere Förderprogramme zum Thema Energieberatung für Anlagen und Systeme, sowie die dazu passende Förderung der Fachplanung und Baubegleitung. Gebäude können wie Nichtwohngebäude mit geförderten Einzelmaßnahmen oder als Effizienzgebäude saniert werden. Ebenso gibt es Förderungen für den Einbau von Brennstoffzellen.

Wie sie sehen, ist die Auswahl an Fördermöglichkeiten groß und immer sehr individuell vom Projekt abhängig. Zukünftig wird ab 2023 verstärkt der Fokus auf der CO2-Einsparung liegen und das Thema Nachhaltigkeitszertifizierung immer wichtiger werden. Hier geht es dann um die Ökobilanzierung der eingesetzten Baustoffe und Anlagen, deren CO2-Fußabdruck und die Einsparung über die Lebensdauer des Gebäudes.

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Über 4Wände

Die 4Wände-Gruppe plant und baut deutschlandweit hocheffiziente und nachhaltige Gebäude in Holzbauweise, schwerpunktmäßig für Kirchengemeinden und Non-Profit-Organisationen. Da der Bedarf ihrer Kunden immer stärker in Richtung Sanierung von bestehenden Gebäuden geht und zur Erreichung der Klimaschutzziele 80% des Gebäudebestandes in Deutschland energetisch saniert werden muss, werden immer mehr Sanierungsfahrpläne geplant und entsprechende Konzepte umgesetzt.

Veranstaltungshinweise:

31.05.22: Online-Seminar „Fördermittel für gemeinnützige Bauvorhaben“ 

09.07.22: Tagesseminar in Augsburg „Fördermittel für Projekte und Investitionen von Kirchengemeinden